Anwälte für die Gründung türkischer Aktiengesellschaften: Ausgezeichnet Dienst

Erschließen Sie unvergleichliche Wachstumschancen in der florierenden Wirtschaft der Türkei durch die Gründung einer türkischen Aktiengesellschaft. Unser Expertenteam der Anwaltskanzlei Legalixa ist Ihr zuverlässiger Partner bei der Navigation durch die komplexen türkischen Unternehmensgesetze und -vorschriften.

Mit ihrem fundierten Wissen und ihrer großen Erfahrung sorgen unsere Anwälte für einen reibungslosen und zügigen Ablauf der Unternehmensgründung, so dass Sie sich auf strategische Geschäftsentscheidungen konzentrieren können.

Inhaltsübersicht

Bevor Sie sich mit den Einzelheiten befassen, ist es wichtig, die Gesetze, Vorschriften, Verfahren, Kosten und Vorteile der Beauftragung eines fachkundigen Anwalts für eine reibungslose Gründung einer türkischen Aktiengesellschaft zu verstehen.

Die türkische Aktiengesellschaft verstehen

Erschließen Sie unvergleichliche Wachstumschancen in der florierenden Wirtschaft der Türkei durch die Gründung einer Aktiengesellschaft. Unser Expertenteam der Anwaltskanzlei Legalixa ist Ihr zuverlässiger Partner bei der Navigation durch die komplexen türkischen Unternehmensgesetze und -vorschriften.

Sparen Sie Zeit und vermeiden Sie kostspielige Fallstricke mit unserer umfassenden rechtlichen Unterstützung, von der Reservierung eines eindeutigen Firmennamens bis zur Einholung der erforderlichen Lizenzen und Genehmigungen. Wir wissen, dass Ihr Erfolg von der Einhaltung der Vorschriften und der Effizienz abhängt. Deshalb kümmern wir uns sorgfältig um alle erforderlichen Unterlagen und notariellen Beglaubigungen.

Gesetze und Verordnungen

Die Gründung einer Aktiengesellschaft in der Türkei wird durch das türkische Handelsgesetzbuch (TCC) und das türkische Obligationenrecht geregelt. Nach dem türkischen Handelsgesetzbuch muss eine Aktiengesellschaft ein Mindestkapital von 50.000 Türkischen Lira haben und in Aktien aufgeteilt sein.

Außerdem muss die Satzung des Unternehmens im Einklang mit dem Gesetz erstellt und bei den zuständigen Behörden registriert werden.

Darüber hinaus gibt es besondere Bestimmungen für ausländische Investoren, die in der Türkei eine Aktiengesellschaft gründen wollen. Diese Bestimmungen zielen darauf ab, ausländische Investitionen zu fördern und ein faires und transparentes Geschäftsumfeld zu gewährleisten. Die Einschaltung eines sachkundigen Anwalts kann dabei helfen, sich in den Feinheiten des türkischen Gesellschaftsrechts zurechtzufinden und die Einhaltung aller einschlägigen Vorschriften zu gewährleisten.

Gründung von türkischen Aktiengesellschaften

Dauer und Verfahren

Der Prozess der Gründung einer türkischen Aktiengesellschaft umfasst mehrere Schritte und kann ohne angemessene Anleitung zeitaufwendig sein. Einige wichtige Schritte im Gründungsprozess sind:

  1. Reservierung des Firmennamens: Der erste Schritt besteht darin, beim Handelsregisteramt einen eindeutigen Firmennamen zu reservieren. Der gewählte Name darf nicht gegen bestehende Marken oder Firmennamen verstoßen.
  2. Abfassung der Satzung: Die Satzung des Unternehmens legt die internen Regelungen und die Struktur des Unternehmens fest. Die Hilfe eines Anwalts ist von unschätzbarem Wert, um ein umfassendes Dokument zu verfassen, das den türkischen Gesetzen entspricht und die Interessen der Aktionäre schützt.
  3. Kapitaleinlage: Das erforderliche Mindestkapital muss vor der Registrierung des Unternehmens bei einer Bank eingezahlt werden. Die Bank stellt eine Bescheinigung über die Kapitaleinlage aus, die während des Registrierungsverfahrens erforderlich ist.
  4. Notarielle Beglaubigung und Eintragung: Alle relevanten Dokumente, einschließlich der Satzung, müssen notariell beglaubigt und anschließend beim Handelsregisteramt registriert werden.
  5. Steuerliche Registrierung und Erklärung zur gewerblichen Tätigkeit: Nach der Registrierung muss das Unternehmen eine Steuernummer erhalten und eine Erklärung über die gewerbliche Tätigkeit bei der örtlichen Steuerbehörde einreichen.
  6. Erforderliche Lizenzen und Genehmigungen einholen: Je nach Art des Unternehmens können bestimmte Lizenzen und Genehmigungen erforderlich sein, bevor die Geschäftstätigkeit aufgenommen werden kann.

Kosten der Gründung einer türkischen Aktiengesellschaft

Die Kosten, die mit der Gründung einer türkischen Aktiengesellschaft verbunden sind, können aufgrund verschiedener Faktoren variieren, wie z.B. Anwaltsgebühren, Notargebühren, Übersetzungsgebühren und Kapitaleinlagen. Es ist wichtig, diese Ausgaben einzuplanen, um unerwartete finanzielle Belastungen während des Registrierungsprozesses zu vermeiden.

Juristische Dienstleistungen für die Gründung von Aktiengesellschaften

In Anbetracht der komplexen rechtlichen Verfahren, die damit verbunden sind, ist es sehr empfehlenswert, die Dienste eines erfahrenen Anwalts in Anspruch zu nehmen. Ein kompetenter Anwalt, der auf Unternehmensgründungen spezialisiert ist, kann Investoren durch jeden Schritt begleiten, die Einhaltung der türkischen Gesetze sicherstellen und wertvolle Ratschläge zur Wahrung ihrer Interessen geben.

Kontaktieren Sie uns für die Gründung von türkischen Aktiengesellschaften

Die Gründung einer Aktiengesellschaft in der Türkei bietet vielversprechende Möglichkeiten für Investoren, erfordert aber ein gründliches Verständnis des rechtlichen Rahmens, ordnungsgemäße Verfahren und die Einhaltung der Vorschriften.

Die Beauftragung unserer Anwälte für Gesellschaftsgründungen während des gesamten Prozesses der Gründung einer türkischen Aktiengesellschaft kann die Gründung rationalisieren, potenzielle Risiken mindern und den Weg für ein erfolgreiches und gesetzeskonformes Unternehmen ebnen. Setzen Sie sich mit uns in Verbindung und entdecken Sie das transformative Potenzial der türkischen Gesellschaftsgründung mit Legalixa Law Firm noch heute!

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