Einfache und schnelle Einrichtung einer Zweigstelle in der Türkei

Die Anwälte der Anwaltskanzlei Legalixa sind bereit, Ihnen bei der Gründung einer Zweigniederlassung in der Türkei zu helfen. Unsere Anwälte sind erfahren in der Gründung von Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Aktiengesellschaften, Holdinggesellschaften, Zweigniederlassungen, Verbindungsbüros, Freizonengesellschaften, Management und Governance in Istanbul.

Inhaltsübersicht

Wir führen Unternehmensgründungen in der Türkei durch und bieten andere Dienstleistungen im Bereich der Unternehmensführung für ausländische Personen und Unternehmen an. Wir haben ausländischen Kunden aus Europa, Asien, Amerika und Afrika bei der Gründung ihrer Unternehmen und ihrer raschen Migration in die Türkei geholfen. Wir haben mehrere Unternehmen für unsere Kunden gegründet und kennen ihre Bedürfnisse sehr gut.

Wir haben eine Zollagentur in unserem Bürogebäude, und viele unserer Kunden nutzen deren Dienste, um Import-, Export- und Transithandel mit anderen Ländern durchzuführen. Wir bieten auch Firmenadressen für ausländische Unternehmen an und unsere Preise sind sehr moderat.

Gründung einer Zweigstelle in der Türkei

Wir können innerhalb von 3 Wochen eine Niederlassung gründen

Wir können Ihre Niederlassung in der Türkei innerhalb von 3 Wochen einrichten. Wir haben mehr als 260 Unternehmen für unsere ausländischen Kunden aus Spanien, den Vereinigten Arabischen Emiraten, der Ukraine, Russland, Großbritannien, Marokko, Libanon, Syrien, Südkorea, Deutschland, Italien, Jordanien, Vietnam, Polen, Frankreich, Pakistan, China, Hongkong, USA, Malaysia, Iran, Portugal, Norwegen, Kanada, Saudi-Arabien, Irak und Kuwait gegründet.

Schritte zur Gründung einer Zweigniederlassung in der Türkei

Eine türkische Zweigniederlassung oder eine Zweigstelle eines nicht-türkischen Unternehmens verfügt über ein eigenständiges Kapital und eine eigenständige Buchführung, um Handelsgeschäfte mit Dritten zu tätigen, obwohl sie in Bezug auf die interne Verwaltung eng mit der Muttergesellschaft verbunden ist. Dies bedeutet, dass die Rechte, Schulden, Gewinne und Verluste der Zweigniederlassungen von der Muttergesellschaft übernommen werden.

Eine Zweigniederlassung kann nur die Tätigkeiten ihrer Muttergesellschaft ausüben. Sie kann keine Waren und Dienstleistungen anbieten oder kommerzielle Tätigkeiten ausüben, die nicht in der Satzung der Muttergesellschaft aufgeführt sind. Obwohl für Zweigniederlassungen kein gesetzliches Kapital vorgeschrieben ist, muss das Gründungsunternehmen über ein ausreichendes Kapital verfügen, um die Zweigniederlassung in der Praxis zu betreiben.

Eine Zweigniederlassung muss denselben Firmennamen wie die Muttergesellschaft verwenden, wobei anzugeben ist, dass es sich um eine Zweigniederlassung handelt, und auch den Standort des Hauptsitzes und der Zweigniederlassung enthalten. Für die Führung der laufenden Geschäfte der Zweigniederlassung muss ein vollbevollmächtigter Handelsvertreter (Niederlassungsleiter) mit Wohnsitz in der Türkei ernannt werden. Wenn der Geschäftsführer Türke ist, wird es einfacher sein, wenn er ein Ausländer ist, müssen wir für ihn zuerst eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen.

Um eine Zweigniederlassung in der Türkei zu gründen, werden wir unseren Antrag mit den unten aufgeführten Dokumenten beim Handelsministerium in Ankara einreichen. Sobald die Niederlassungslizenz erteilt ist, werden wir die Gründungsformalitäten bei der örtlichen Handelskammer und dem Finanzamt abschließen.

Für die Gründung einer Zweigstelle in der Türkei benötigen wir die folgenden Dokumente

  • Gründungsurkunde der Muttergesellschaft*
  • Good Standing Dokument der Muttergesellschaft*
  • Beschluss der Gesellschaft zur Eröffnung einer Zweigniederlassung in der Türkei (wir stellen den Text zur Verfügung)
  • Vollmacht* des Geschäftsführers (wir stellen den Text zur Verfügung)
  • Unterschriftserklärung eines Geschäftsführers (Wir erledigen das für Sie)
  • Kopie des Reisepasses eines ausländischen Geschäftsführers. Es muss ein in der Türkei ansässiger Geschäftsführer vorhanden sein.
  • Alle erforderlichen Dokumente für die Gründung einer Zweigniederlassung im Heimatland der Muttergesellschaft.
  • 3 Fotos der Geschäftsführer

*Diese Dokumente sollten entweder apostilliert oder von den türkischen Konsulaten in dem Land, in dem die Muttergesellschaft registriert ist, beglaubigt sein. Alle genehmigten Dokumente sollten notariell beglaubigt und ins Türkische übersetzt sein.

Kosten für die Gründung einer Zweigstelle in der Türkei

GEBÜHREN UND AUSLAGENUSD
Anwaltsgebühr für die Eintragung einer Zweigniederlassung2,500
Eröffnung eines Bankkontos250
Anmeldung beim Finanzamt250
Buchhaltungsgebühren pro Monat250
Firmenadresse pro Monat50
Offizielle Kosten für die Registrierung des Unternehmens (Notarkosten für die Satzung und alle anderen Dokumente)1,500

Kontaktieren Sie uns für die Gründung einer Zweigniederlassung in der Türkei

Unsere türkischen Anwälte sind bereit, Sie bei der Gründung einer Zweigstelle in der Türkei zu unterstützen. Unsere Anwälte für Gesellschaftsgründungen sind erfahren in der Gründung, Verwaltung und Führung von Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Aktiengesellschaften, Zweigniederlassungen, Verbindungsbüros und Unternehmen in Freihandelszonen in Istanbul.

Legalixa Law Firm ist eine der führenden Anwaltskanzleien, die Unternehmensgründungen in Istanbul, Türkei, anbieten. Sie können uns für die Gründung einer Niederlassung in der Türkei über unsere Kontaktseite erreichen.

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